Lückenlose und revisionssichere Dokumentation von Auftragseingang, Beförderungsdaten und Rückkehrnachweis zum Betriebssitz.
Rechtlicher Prüfhinweis für Aufsichtsbehörden & Betriebsprüfer:
Gemäß § 49 Abs. 4 Satz 3 PBefG werden alle Beförderungsaufträge elektronisch und unveränderbar erfasst. Die Rückkehrpflicht zum Betriebssitz ist gesetzlich vorgeschrieben, es sei denn, vor oder während der Fahrt wurde nachweislich ein neuer Auftrag vermittelt.
Eingangszeitpunkt
Besteller / Fahrgast
Ausgangsort (Abholung)
Zielort
Entgelt
Kennzeichen / Ordnungsnr.
Fahrpersonal
Ausführungszeit
Rückkehr Betriebssitz
Bislang keine Mietwagenaufträge im elektronischen Auftragsbuch verzeichnet.
Wähle links einen Fahrer aus der Flottenliste, um den Chatverlauf zu sehen und Nachrichten zu senden.
Zentralen-Rundruf an alle Fahrer
Diese Nachricht wird gleichzeitig an alle Fahrer übermittelt und im Fahrer-Cockpit akustisch alarmiert (z.B. Glatteis, Großstau, Leitstellen-Hinweise).