§ 49 Abs. 4 PBefG

Elektronisches Auftragsbuch (Mietwagenverkehr)

Lückenlose und revisionssichere Dokumentation von Auftragseingang, Beförderungsdaten und Rückkehrnachweis zum Betriebssitz.

Rechtlicher Prüfhinweis für Aufsichtsbehörden & Betriebsprüfer:

Gemäß § 49 Abs. 4 Satz 3 PBefG werden alle Beförderungsaufträge elektronisch und unveränderbar erfasst. Die Rückkehrpflicht zum Betriebssitz ist gesetzlich vorgeschrieben, es sei denn, vor oder während der Fahrt wurde nachweislich ein neuer Auftrag vermittelt.

Eingangszeitpunkt Besteller / Fahrgast Ausgangsort (Abholung) Zielort Entgelt Kennzeichen / Ordnungsnr. Fahrpersonal Ausführungszeit Rückkehr Betriebssitz
Bislang keine Mietwagenaufträge im elektronischen Auftragsbuch verzeichnet.